Schulprogramm Schul- und Hausordnung (durch SK-Beschluss vom 12.9.2006 ergänzte und redaktionell überarbeitete Fassung) (momentan nicht ganz aktuell !!) ln unserer Schule arbeiten und lernen viele Menschen: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer,  Sozialpädagogen, Hausmeister, Sekretärinnen, Reinigungskräfte, Medienassistentin und Mensapersonal.  Um das Zusammenleben friedlich und angenehm zu gestalten, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte  Regeln halten. Diese Regeln sind hier in einer Schul- und Hausordnung zusammengefasst.  Wenn alle sich täglich bemühen, freundlich und höflich mitein-ander umzugehen, aufeinander Rücksicht zu  nehmen, notwendige Aufgaben und Dienste hilfsbereit zu übernehmen und das Schulgebäude und seine  Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, werden sich auch alle in der Schule wohl fühlen.  I. Was ist zu Beginn des Schultages zu bedenken ?  - Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr. Wer in der ersten Stunde keinen Unterricht hat, kommt erst  zur zweiten. Wer aus wichtigen Gründen früher kommen muss, hält sich in der ersten Stunde im Forum auf.  - Wer mit dem Fahrrad, Mofa, Moped etc. kommt, stellt dieses im Fahrradunterstand ab und sichert das  abgestellte Fahrzeug so, dass es niemand entwenden kann. Die Schule kann für den Verlust nicht  aufkommen oder haftbar gemacht werden! Der Unterstand wird nach der ersten Stunde abgeschlossen und  nach der 6. Stunde bzw. nach der 9. Stunde wieder geöffnet.   - Auf dem Weg zum Unterrichtsort schauen die Schülerinnen und Schüler auf den Vertretungsplan. Sie  müssen dies auch beim Verlassen der Schule am Mittag oder Nachmittag tun, um sich über eventuelle  Veränderung des Stundenplans am folgenden Tag zu informieren.  II. Alle sind für den Klassenraum und die gesamte Schule verantwortlich. - Jeder hat im Klassenraum einen Tisch, einen Stuhl und ein Fach, für die er verantwortlich ist. Diese und  andere Einrichtungsgegenstände, alle Lehrmaterialien und Bücher sind sorgsam zu behandeln. Technische  Geräte dürfen von Schülerinnen und Schülern nur bedient werden, wenn eine Lehrkraft anwesend ist.  - Die Schulmappen werden täglich mit nach Hause genommen. Unterrichtsmaterialien, die nicht für  Hausaufgaben benötigt werden, dürfen im Fach verbleiben.  - Abfall gehört in den Mülleimer! Am Ende einer Unterrichtsstunde achten alle darauf, dass die Schülerinnen  und Schüler den Raum in Ordnung bringen.  Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum und in einem Fachraum werden die folgenden Dinge erledigt:  - Stühle hochstellen   - Tafel säubern  - Fenster schließen und Jalousien hochfahren - Licht ausschalten  - Schultaschen, Sportzeug sowie Jacken und andere Kleidungsstücke mitnehmen  - Boden fegen bzw. bei Teppichboden von grobem Schmutz befreien.  - Es ist verboten, Gegenstände mitzubringen, die- nicht für Unterrichts-zwecke benötigt werden und die  Gefahren verursachen können. In die Schule sollen auch keine Wertsachen mitgebracht werden.  Elektronische Gegenstände (MP3-player, Handys) dürfen prinzipiell in die Schule mitgebracht werden.  Sie dürfen aber nur während der Pausen auf dem Schulhof benutzt werden. Innerhalb des  Schulgebäudes und speziell im Unterricht ist der Einsatz dieser Geräte generell verboten. Im Unterricht  sichtbar mitgeführte Geräte werden deshalb eingezogen und können von den Eltern der Schülerinnen  und Schülern (bzw. bei volljährigen Schülerinnen und Schülern) bei den Klassen- bzw.  Beratungslehrkräften abgeholt werden.  - Die Mensa ist ein Ort zum Essen und Trinken. Damit das mit der ent-sprechenden Ruhe geschehen  kann, darf dort nicht getobt werden. Es ist verboten, Geschirr und Besteck mit auf den Schulhof oder in  die Klassenräume zu nehmen. Das Geschirr muss nach der Mahlzeit auf den dafür vorgesehenen  Wagen abgestellt werden. Auch in der Mensa gilt: Verlasse den Raum erst, wenn du deinen Platz in  Ordnung gebracht hast!  - Vor Beginn des Sport- und Technikunterrichts treffen sich alle Schüler und Schülerinnen vor dem  Haupteingang unter dem Vordach. Sie gehen dann mit der Lehrkraft in die Sporthalle bzw. in den  Technikraum. Das Betreten der Halle und der Technikräume ist ohne Aufsichtspersonen nicht ge-stattet.  Die Sporthalle darf nur mit sauberen Sportschuhen (nicht Straßenschuhen!) mit heller Sohle betreten  werden. Jedem Hallendrittel sind die entsprechenden Umkleideräume zugeordnet. Nach dem  Sport-unterricht auf den Außenanlagen müssen die Schuhe vor dem Betreten der Halle gereinigt  werden.   - Der Schulhof und das Forum werden von den einzelnen Klassen reihum nach Plan jeweils eine Woche  lang in der zweiten großen Pause gerei-nigt. Die notwendigen Geräte stellt der Hausmeister zur  Verfügung, der Zeitplan hängt im Schaukasten im Erdgeschoss aus.  III. Alle haben ihre Pause verdient !  - Klassenräume sind Unterrichtsräume, in den Pausen Ruheräume!  - Alle Schülerinnen und Schüler dürfen in der ersten großen Vormittags-pause in ihrem Klassenraum  bleiben. Nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 verlassen in der zweiten großen Pause  die Klas-senräume.  - Es ist grundsätzlich verboten, das Schulgelände ohne schriftliche Erlaubnis einer Lehrerin oder eines  Lehrers zu verlassen. Die Grenzen des Schulgeländes sind auf einer Skizze, die im Stundenplan-  Glaskasten aushängt, eingezeichnet. (Die Umgebung der Charlottenburg gehört nicht mehr dazu). Die  Werkhöfe vor den Technikräumen und der Bereich hinter der Mensa gehören nicht zum Pausengelände.  Schülerinnen und Schüler dürfen sich dort während der Pausen nicht aufhalten.  - Es ist verboten, den Neubau durch die Feuerschutztüren zu verlassen!  - Kurze Pausen dienen ausschließlich dem Lehrer- und Raumwechsel. Die Schülerinnen und Schüler  gehen in der Regel nur während der Pausen - nicht während der Unterrichtszeiten - zu den  nächstgelegenen Toiletten. Auf den Toiletten darf (ebenso wie auf dem gesamten Schulgelände) nicht  geraucht werden. Die Toilette sollte man so sauber verlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte.  - Es sind alle Pausenspiele erlaubt, bei denen niemand gestört oder gar gefährdet wird. (Schneeballwerfen  ist also kein Pausenspiel!)  - Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, auf dem Schulgelände mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern,  Rollschuhen, Rollerskates und Skate- und Waveboards zu fahren.   - Kicker und Billardtisch dürfen nur in den großen Pausen benutzt werden. Nach dem Spiel müssen die  Abdeckplatten wieder aufgelegt werden.   - Nach dem Mittagessen kann eines der Pausenangebote oder der Klassenraum als Ruheraum genutzt  werden.  - Nach Unterrichtsschluss müssen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen.  - Wer im Schulsekretariat etwas erledigen muss, hat dazu in den großen Pausen Gelegenheit. Wer eine  Lehrkraft sprechen möchte, kann dies in der Regel vor Beginn des Unterrichts oder danach tun. Ist ein  längeres Gespräch nötig, so muss ein besonderer Termin vereinbart werden. Die großen Pausen sind in  der Regel auch Pausen für die Lehrkräfte!.   IV. Hilfe! Ich habe etwas verloren ! ? !  - Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Wer etwas vermisst, sollte dort nachfragen.  - Kleidungsstücke werden am Ende des Schultages mit nach Hause genommen  V. Von Stufe zu Stufe mehr Verantwortung !  Schülerinnen und Schüler der Sek. Il sind in der Lage, eine größere Verantwortung für sich, aber auch für  die Gemeinschaft in der Schule zu übernehmen.  Deshalb dürfen sie sich außerhalb ihrer Unterrichtszeit ohne Aufsicht ruhig im Schulgebäude aufhalten oder  es in eigener Verantwortung verlassen.  Ansonsten gelten für sie auf dem Schulgelände dieselben Regeln wie für die übrigen Schülerinnen und  Schüler, das bedeutet z. B., dass auch ihnen das Rauchen auf dem Schulgelände untersagt ist.   VI. Was passiert bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung?  - Räume, die nach Unterrichtsende von den Reinigungskräften in mise-rablem Zustand vorgefunden  werden, bleiben ungereinigt, damit am nächsten Tag die Verursacher ihren Unrat beseitigen können.  - Wer rauchend auf dem Schulgelände angetroffen wird, erhält eine Verwarnung und wird von den Klassen-  bzw. Kurslehrkräften zu Reinigungsdiensten herangezogen. Außerdem werden die: Eltern benachrichtigt.  - Wer das Schulgebäude, insbesondere die Toiletten, mutwillig ver-schmutzt, muss nach dem  Verursacherprinzip den jeweiligen Bereich umgehend reinigen und/oder wird ebenfalls zu sonstigen  Reinigungsdiensten herangezogen.  - Wer Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört, wird zur Reparatur herangezogen bzw. muss die  Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen übernehmen.  - Wer das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt, wird in geeigneter Weise über die Grenzen des  Schulgeländes aufgeklärt, außerdem werden die Eltern benachrichtigt.  - Bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung werden  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.  Generell gilt: Anweisungen aller Lehrkräfte sowie der Sozialpädagogen, der Sekretärinnen, des  Hausmeisters, des Reinigungspersonals, des Mensapersonals und der Medienassistentin sind  zu befolgen.